LL.M. Medizinrecht in Düsseldorf

Weite Teile der Medizin werden heute durch ein komplexes System von Rechtsnormen bestimmt. Das Medizinrecht ist daher in den vergangenen Jahren zu einer eigenständigen rechtlichen Disziplin herangewachsen.

Die juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf trägt dieser Entwicklung durch Einrichtung eines einjährigen Weiterbildungsstudienganges Rechnung. Seit dem Wintersemester 2007/08 bietet das Institut für Rechtsfragen der Medizin den Masterstudiengang Medizinrecht an. Dieser Studiengang richtet sich als einziger in Deutschland nur an Juristen und bietet daher eine umfassende Ausbildung mit hohen fachlichen Standards.

Bewerbung, Kosten und Voraussetzungen

Einzigartig in Deutschland richtet sich unser medizinrechtlicher Studiengang ausschließlich an Juristen. Adressaten sind sowohl Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen als auch praktisch tätige Juristen und Juristinnen, insbesondere Rechtsanwälte/-innen und Mitarbeiter/-innen in Gesundheitsämtern, Versicherungen, Kammern und Vereinigungen.

Rechtsgrundlagen

Der rechtliche Rahmen des Studiums wird durch die Prüfungsordnung, die Studienordnung und die Zulassungsordnung von 2006 bestimmt.

Namhafte Dozenten aus Wissenschaft und Praxis

Die Teilnehmer werden von namhaften Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis begleitet.

Dies gewährleistet eine praxisnahe und gleichzeitig umfassende Ausbildung, die über die Erfordernisse der Fachanwaltsausbildung hinausgeht.

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